Menü

Partizipation

Partizipation ist eine Beteiligungsform der Kommunikation, Auseinandersetzung und Planung, die dem Alter der Kinder entsprechen muss. Im Wesentlichen geht es darum, dass sich die Kinder an den Aufgaben des Alltags und ihrer Verrichtung beteiligen können und als Gestalter ihres eigenen Lebens Selbstwirksamkeit erfahren. Ziel ist es, den Kindern Gelegenheit zu geben, ihre Interessen zu formulieren und gleichzeitig darauf hinzuwirken, dass alle Kinder zu Worte kommen und ein Konsens vereinbart wird. Ebenso sind sie in der Verantwortung der gemeinsam erstellten Regeln.

Es ist die Aufgabe der pädagogischen Fachkräfte, den Kindern das zustehende Recht auf Beteiligung tatsächlich einzuräumen. Wir zeigen den Kindern unsere Strukturen der Beteiligung auf. Neue Kinder werden immer wieder an unsere Verfassung heran geführt. Die Kinder erleben ihre Beteiligungsrechte ganz praktisch.
Zum Beispiel formulierten die gewählten Kinder vom Kinderrat ihre wichtigen Paragrafen unserer Hort-Verfassung in Kindersprache um. 
Ebenso wichtig für die Kinder ist es zu wissen, wie sie mit Unzufriedenheit / Beschwerden bei uns im Hort umgehen können. Dies ist in unserem Beschwerdeverfahren geregelt. Den Kindern wurde dieses Verfahren über ein Rollenspiel nahegebracht und sie wurden im Rahmen einer Vollversammlung an der Entwicklung beteiligt.    

Diese Form der Kinderbeteiligung bietet die Chance, die Kinder in die Planung einzubeziehen und Kooperationen unter ihnen zu fördern.

So tagt der Kinderrat jeden Monat und bringt die Ideen und Wünsche der einzelnen Gruppen vor. Er darf bei der Ferienplanung mitbestimmen, ist Fürsprecher für die Wünsche der Kinder und nimmt auch Beschwerden von Kindern entgegen und setzt sich damit auseinander. Unterstützt wird der Kinderrat von zwei pädagogischen Fachkräften, die ihnen in ihrer Vorgehensweise kompetent und einfühlsam zur Seite stehen.

Die Beteiligung der Kinder an allen sie betreffenden Entscheidungen und ein respektvoller Umgang mit ihren Interessen und Bedürfnissen werden damit als Grundrechte anerkannt.  Die pädagogische Arbeit wird an diesen Grundrechten ausgerichtet.
Gleichzeitig ist die Beteiligung der Kinder eine notwendige Voraussetzung für gelingende (Selbst-) Bildungsprozesse und die Entwicklung demokratischen Denkens und Handelns.

So ist offiziell im März 2013 die gemeinsam erarbeitete Hort-Verfassung über Beteiligungsrechte der Kinder in Kraft getreten und das Beschwerdeverfahren 2015.