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Sozialpädagogische Familienhilfe

Das Jugendhilfeangebot „Sozialpädagogische Familienhilfe“ (SPFH) wendet sich an die ganze Familie unter Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes. Familie umfasst hier alle Erwachsenen und Kinder, die in einem erzieherischen und/oder familiären Kontext leben.

Bei unterschiedlichen, aktuellen oder chronischen Belastungen, die die derzeitigen Lebenssituationen beeinträchtigen, bietet sie allen Familienmitgliedern Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe an.

Eine SPFH kann dann eingesetzt werden, wenn Eltern ihren Hilfebedarf in Form eines Antrages auf „Hilfe zur Erziehung“ beim „Allgemeinen Sozialdienst“ (ASD) des „Fachdienstes Familie und Schule /  Jugendamt des Kreises Stormarn“ geltend machen.

Für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen FamilienhelferIn und Familie ist das Interesse an  Veränderung und die Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit eine notwendige Voraussetzung. Eine positive Perspektive in Bezug auf die Verbesserung der Lebensqualität der Kinder muss erkennbar,  der Weg  dahin  beschreibbar und die Zielerreichung dokumentierbar sein. Eine positiv emotionale Eltern-Kind-Beziehung ist für die Arbeit förderlich.

Im Einzelfall ordnet das Familiengericht die Annahme einer SPFH an. Erziehungsberechtigte müssen dann beim Jugendamt diese Hilfe beantragen. In diesen Fällen ist eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen SPFH und ASD-MitarbeiterInnen notwendig, da die FamilienhelferIn mit ihrer Arbeit in der Regel dann auch in besonderem Maße  als eine Kontrollinstanz zum Schutz der Kinder fungiert.

Zielsetzung

Generelles Ziel jeder SPFH ist es, gemeinsam mit der Familie eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu entwickeln und Eltern in der Erfüllung ihrer Elternrolle zu unterstützen, um damit eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu erreichen. An den unterschiedlichen Ressourcen und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder orientiert, werden mit der Familie individuelle Ziele und Lösungen entwickelt,

wie z.B.:

  • die familiären  Beziehungen klären
  • das soziale Umfeld nutzen und ausbauen
  • das eigene Verhalten reflektieren
  • Konfliktlösungsfähigkeiten trainieren
  • das Selbstwertgefühl stärken
  • hilfreiches Erziehungsverhalten einüben

Auch die Begleitung von Familien in familiären Krisen, ausgelöst z.B. durch Trennung, Tod oder eine psychische Erkrankung eines Familienmitgliedes , können weitere Ziele sein.

Bei der Ermittlung genereller Ziele ist die Maslowsche Bedürfnispyramide (s.Maslow a.a.O.) hilfreich.  

Arbeitsweise

SPFH ist Beratung auf der konkreten Handlungsebene und ein professionelles Beziehungsangebot. Die AWO-FamilienhelferInnen arbeiten kreisweit, flexibel und aufsuchend, unabhängig vom evtl. wechselnden Wohnort der Familie, um in der Lebenswelt der betreffenden Familien tätig zu werden. In der Regel betreut ein/e MitarbeiterIn eine Familie.

In besonderen, schwierigen Familienkonstellationen oder -thematiken ist es möglich, eine zweite Fachkraft einzusetzen. Diese Co-Teams setzen sich in der Regel gemischt-geschlechtlich zusammen.

Wir arbeiten ressourcenorientiert. Ziel ist es, die einzelnen Familienmitglieder in ihren individuellen Möglichkeiten zu unterstützen und zu fördern Schwerpunktmäßig sieht die SPFH ihre Aufgaben in folgenden Bereichen:

  • Beratung und Anleitung bei Erziehungsfragen
  • Hilfe zum adäquaten Umgang mit Ämtern, Schulen und Behörden
  • Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven
  • Klärung und Reflexion von Familienstrukturen
  • Anleitung und Hilfestellung bei der praktischen und finanziellen Organisation des Haushaltes
  • Vermittlung von Zugangsmöglichkeiten zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung
  • Beratung in Gesundheits-, Ernährungs- und Hygienefragen
  • Motivation zur Inanspruchnahme von weiteren Hilfen (Frühförderung, Schuldnerberatung, Therapien etc.)
  • Bündelung und Vernetzung aller bestehenden Hilfen in den Familien
  • Krisenintervention zur Vermeidung von Fremdunterbringung
  • Begleitung und Unterstützung bei Rückführung nach einer Fremdunterbringung

Vernetzte, zusätzliche Angebote

Neben der individuellen Zusammenarbeit mit den Einzelnen  bieten wir jährlich folgende Gruppenangebote für Menschen, die mit uns im Kontakt sind, an:

Familiengrillausflug in den Wild- und Erlebnis-Wald Trappenkamp (jährlich);

Elternseminare: Wir bieten als ein familienübergreifendes Übungsfeld  jährlich ein 3-tägiges Familienseminar als wiederkehrendes Gruppenangebot zur Intensivierung und zur Modifizierung der familiären Erziehungsarbeit an.  Themen sind hierbei überwiegend die     Reflexion eigenen Erziehungsverhaltens- und Erlebens sowie  Elternrollen- und Kompetenz, besonders in Bezug auf die Themen Grenzsetzung, Wahrnehmung von Bedürfnissen (Eltern & Kinder) und Selbstwert.

AWO – Elternwerkstatt: 

Die „AWO–Elternwerkstatt“ ist ein Elternprogramm  zur Erhöhung von Erziehungskompetenzen.  In diesem Rahmen begegnen sich Erziehende aus unterschiedlichsten Lebensbereichen.

Dieses stellt für alle Teilnehmende eine Bereicherung durch zusätzlichen Erfahrungsaustausch dar und ist oft ergänzender Bestandteil der Familienhilfen.

    Weitere Informationen zur AWO-Elternwerkstatt

Rechtsgrundlagen

§ 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz), Hilfe zur Erziehung:
„(1) Ein Personensorgeberechtiger hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet oder notwendig ist.“

SPFH ist eine in § 27 ff. des Gesetzes als Teil eines Leistungskataloges beschriebene „Hilfe zur Erziehung“. Sie ist in § 31 SGB VIII wie folgt definiert: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“

Kosten

Die Kosten für eine SPFH werden im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ vom Kreisjugendamt Stormarn auf Antrag übernommen.

Kontakt

AWO Neue Welten gGmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Berliner Ring 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531 17 30 11
Telefax: 04531 17 30 19
E-Mail: kjf@awo-stormarn.de

Fachbereichsleitung: Frau Gülsen Gönenc