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Der Weg zur Assistenz

1. Schritt: Kontakt aufnehmen – wir informieren Sie

Sie nehmen Kontakt zu uns auf – so, wie es für Sie am besten passt:
Sie können bei uns vorbeikommen, anrufen oder uns eine E-Mail schreiben.

Wir nehmen uns Zeit, erklären Ihnen unsere Angebote (ambulante Assistenz und trägereigener Wohnraum) und zeigen Ihnen die nächsten Schritte auf. Die ersten Kontakte sind unverbindlich: Sie können Fragen stellen, Informationen sammeln und anschließend in Ruhe entscheiden.

Die Mitarbeitenden der Assistenz beraten Sie gerne.

2. Schritt: Kennenlernen – wir schauen gemeinsam, was passt

Wir laden Sie zu einem persönlichen Gespräch ein. Dabei:

  • stellen wir unsere Assistenzangebote vor,
  • sprechen über Ihre Situation, Wünsche und Ziele,
  • klären, welche Unterstützung sinnvoll ist

Wenn es für Sie passt, unterstützen wir Sie auch bei den nächsten Schritten – zum Beispiel bei der Kontaktaufnahme zur Erstberatung beim Kreis Stormarn oder zur EUTB (Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung) sowie bei der Antragstellung.

In einem (optional) zweiten Gespräch können wir genauer besprechen, welche Unterstützung Sie benötigen und wie diese in Ihrem Alltag aussehen kann. Alles erfolgt vertraulich und unter Schweigepflicht.

Wir begleiten Sie dort, wo Sie leben und Ihren Lebensmittelpunkt haben – kreisweit und gemeindenah. Unsere Anlaufstellen finden Sie in:

3. Schritt: Bedarf klären – wir begleiten Sie im Verfahren

Wenn Sie Leistungen der Eingliederungshilfe nutzen möchten, wird der Unterstützungsbedarf in einem Verfahren mit dem zuständigen Träger geklärt. Üblicherweise umfasst das:

  1. Erstberatung (z. B. beim Leistungsträger oder über die EUTB)
  2. Antragstellung bei der zuständigen Eingliederungshilfe (hier vorrangig Kreis Stormarn)
  3. Bedarfsermittlung (Gespräche/Unterlagen zur Feststellung des Unterstützungsbedarfs - Wobei soll unterstützt werden?)
  4. Planung von Zielen und Unterstützungsbereichen (Gesamt-/Teilhabeplan)

Kommt es zur Aufnahme, erarbeiten Sie mit uns gemeinsam und den zuständigen Hilfeplaner*innen, einen Gesamt- und Teilhabeplan, in dem die wesentlichen Unterstützungsbereiche und Ziele beschrieben werden. Der Plan wird anschließend abgestimmt (im Rahmen einer Gesamtplankonferenz – mit Ihrer Zustimmung) und bildet die Grundlage für die Bewilligungsentscheidung.

Wer trägt welche Kosten ?

1) Ambulante Assistenz (§78 SG BIX)

Die Assistenzleistung wird, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, durch den zuständigen Träger der Eingliederungshilfe finanziert. Ob und in welchem Umfang Kosten übernommen werden, prüft die zuständige Stelle anhand von:

  • Antrag (ggf. inkl. Angaben zu Einkommen/Vermögen, soweit relevant),
  • Bedarfsermittlung (Gespräche/Unterlagen),
  • ggf. Nachweisen (z. B. ärztliche Unterlagen, Stellungnahmen).

Das Ergebnis wird in einem schriftlichen Bescheid festgehalten.

2) Trägereigener Wohnraum (Wohngemeinschaften)

Der Wohnraum ist davon getrennt zu betrachten. Hier können Kosten entstehen, z. B

  • Miete, Nebenkosten, Kaution (je nach Vertrag/Regelung),
  • Kosten des Lebensunterhalts.

Ob hierfür andere Stellen unterstützen (z. B. Jobcenter, Grundsicherungsamt), hängt von Ihrer Situation ab und kann geprüft werden.
Wichtig: Assistenzkosten und Mietkosten sind unterschiedliche Bereiche – wir helfen Ihnen gern, das transparent zu sortieren.

3) Selbstzahler*innen

Wenn Sie Assistenzleistungen privat in Anspruch nehmen möchten (ohne Kostenträgerbeteiligung), vereinbaren wir die Inhalte und Ziele direkt mit Ihnen und erstellen eine interne Ziel- und Unterstützungsplanung.

Gut durch uns begleitet und alles geregelt? - Dann kann die Betreuung beginnen!