Informationen für Arbeitgeber
Das Integrationsamt und die Kreise Stormarn und Segeberg wollen die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich Arbeit aktiv umsetzen.
Deshalb fördern sie gemeinsam den Zugang von Menschen mit Behinderung aus einer WfbM in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.
Schleswig-Holstein fördert den Wechsel!
Vorteile für Arbeitgeber:
- Menschen mit Behinderung sind am geeigneten Arbeitsplatz zuverlässige und motivierte MitarbeiterInnen. Sie machen einen guten Job.
- Damit Sie wirklich geeignete Mitarbeiter finden, helfen Ihnen die Arbeitsmarktprofis vom Integrationsfachdienst.
- Sie erhalten einen kalkulierbaren und attraktiven Lohnkostenzuschuss.
- Der Integrationsfachdienst berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
- Die angebotene Förderung ermöglicht Ihnen eine dauerhaft wirtschaftliche Beschäftigung eines vormals Werkstatt-Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt.
- Als Unternehmen zeigen Sie soziale Verantwortung gegenüber Kunden, MitarbeiterInnen und gegenüber der Öffentlichkeit.
Leistungen an Arbeitgeber im Einzelnen:
- Lohnkostenzuschuss in Höhe von 70% des Arbeitgeber-Brutto für zunächst 3 Jahre
- Danach ein angemessener Minderleistungszuschuss vom Integrationsamt
- Ersparnis bei der Ausgleichsabgabe
- Professionelle Unterstützung durch den örtlichen Integrationsfachdienst
Bei Interesse am Budget für Arbeit wenden Sie sich gerne an einen unserer Integrationsfachdienste:
Integrationsfachdienst für den Landkreis Stormarn
22926 Ahrensburg
Große Straße 28 – 30
Telefon: 04102 – 21 15 21
Telefax: 04102 – 21 15 20
E-Mail: info@ifd-stormarn.de
Integrationsfachdienst für den Landkreis Segeberg
22850 Norderstedt
Glashütter Damm 50
Telefon: 040 – 55 55 800
Telefax: 040 – 55 55 80 20
E-Mail: info@ifd-segeberg.de
23795 Bad Segeberg
Hamburger Straße 14
Telefon: 04551 – 30 40 67 0
Telefax: 04451 – 30 40 67 9
E-Mail: info@ifd-segeberg.de