Gemäß aktueller Beschlusslage der Landesregierung Schleswig-Holstein vom 18. April 2020 hat der Kreis Stormarn am 19. April 2020 eine neue Allgemeinverfügung über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn beschlossen:
Die Allgemeinverfügung des Kreises Stormarn über Maßnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 auf dem Gebiet des Kreises Stormarn vom 07. April 2020 wird mit Ablauf des 19. April 2020 aufgehoben.
Kinder-Notfallbetreuung
Aktuelle Informationen sowie den neuen Antrag zur Kinder-Notfallbetreuung finden Sie auf unserer Corona-Seite. Gegebenfalls noch folgende Erlasse können Regelungen der Kinder-Notfallbetreuung noch ändern. Dadurch wird dieser Antrag gegebenenfalls unwirksam.
