Menü

Informationen für Arbeitgeber

Das Integrationsamt und die Kreise Stormarn und Segeberg wollen die UN-Behindertenrechtskonvention auch im Bereich Arbeit aktiv umsetzen.

Deshalb fördern sie gemeinsam den Zugang von Menschen mit Behinderung aus einer WfbM in sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse.

Schleswig-Holstein fördert den Wechsel!

Vorteile für Arbeitgeber:

  • Menschen mit Behinderung sind am geeigneten Arbeitsplatz zuverlässige und motivierte MitarbeiterInnen. Sie machen einen guten Job.
  • Damit Sie wirklich geeignete Mitarbeiter finden, helfen Ihnen die Arbeitsmarktprofis vom Integrationsfachdienst.
  • Sie erhalten einen kalkulierbaren und attraktiven Lohnkostenzuschuss.
  • Der Integrationsfachdienst berät Sie umfassend zu allen Fragen rund um die Beschäftigung von Menschen mit Schwerbehinderung.
  • Die angebotene Förderung ermöglicht Ihnen eine dauerhaft wirtschaftliche Beschäftigung eines vormals Werkstatt-Beschäftigten auf dem ersten Arbeitsmarkt.
  • Als Unternehmen zeigen Sie soziale Verantwortung gegenüber Kunden, MitarbeiterInnen und gegenüber der Öffentlichkeit.

 Leistungen an Arbeitgeber im Einzelnen:

  • Lohnkostenzuschuss in Höhe von 70% des Arbeitgeber-Brutto für zunächst 3 Jahre
  • Danach ein angemessener Minderleistungszuschuss vom Integrationsamt
  • Ersparnis bei der Ausgleichsabgabe
  • Professionelle Unterstützung durch den örtlichen Integrationsfachdienst

Bei Interesse am Budget für Arbeit wenden Sie sich gerne an einen unserer Integrationsfachdienste:

Integrationsfachdienst für den Landkreis Stormarn

22926 Ahrensburg
Große Straße 28 – 30

Telefon: 04102 – 21 15 21
Telefax: 04102 – 21 15 20
E-Mail: info@ifd-stormarn.de

Integrationsfachdienst für den Landkreis Segeberg

22850 Norderstedt
Glashütter Damm 50

Telefon: 040 – 55 55 800
Telefax: 040 – 55 55 80 20
E-Mail: info@ifd-segeberg.de


23795 Bad Segeberg
Hamburger Straße 14

Telefon: 04551 – 30 40 67 0
Telefax: 04451 – 30 40 67 9
E-Mail: info@ifd-segeberg.de