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Schritte zur Assistenz Stormarn

1. Schritt: Wir informieren Sie 

Sie nehmen schriftlich oder telefonisch Kontakt mit uns auf.

Wir haben Zeit für Sie und hören Ihnen zu. Sie können Ihr Anliegen vorbringen und Ihre Fragen werden beantwortet.

2. Schritt: Sie lernen uns kennen

Wir laden Sie zu einem persönlichen Gespräch ein, damit Sie uns kennen lernen. Hierbei stellen wir uns und unsere Leistungsangebote vor.  

Wir begleiten Sie dort, wo Ihr Zuhause ist und Sie Ihren Lebensmittelpunkt haben, - kreisweit und gemeindenah. Wir haben unsere Anlaufstellen in:

3. Schritt: Wir lernen Sie kennen

In einem zweiten Gespräch berichten Sie über sich, Ihre Bedürfnisse und Schwierigkeiten. Wir erhalten so ein Bild von Ihnen und klären ab, was Sie brauchen und was wir leisten können.

4. Schritt: Wir sind uns einig

Kommt es zur Aufnahme, erarbeiten wir in der Regel gemeinsam mit einem Mitarbeiter (Hilfeplaner) des Kreises Stormarn einen auf Sie abgestimmten Hilfeplan. Dieser benennt die hauptsächlichen Unterstützungsbereiche und die Ziele der Assistenz. Der Hilfeplan muss in der Hilfeplankonferenz besprochen und genehmigt werden. Er wird dann zur Grundlage für die Kostenbewilligung. Sind Sie Selbstzahler, erarbeiten Sie den Hilfeplan nur mit uns.

Wer trägt welche Kosten ?

Die AWO Sozialpsychiatrischen Dienste sind eine gemeinnützige GmbH. Unsere ambulanten und teilstationären Angebote sind Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (gemäß §§ 53 ff. SGB XII). Gemeinsam schauen wir, ob Voraussetzungen im Rahmen der Eingliederungshilfe für die Übernahme der Kosten durch das Sozialamt vorliegen. Wenn Sie aus Stormarn kommen, ist dies in der Regel der Fachdienst Sozialhilfe des Kreises Stormarn in Bad Oldesloe, sonst das Sozialamt Ihres Herkunftskreises. Werden die Kosten nicht von einem öffentlichen Träger übernommen, müssen diese aus Ihrem eigenen Einkommen bzw. Vermögen getragen werden.

Die AWO Neue Wege gGmbH mietet Wohnungen und Häuser an. Soweit Sie in einer unserer Wohgemeinschaften wohnen möchten, erhalten Sie einen regulären Mietvertrag, der an einen Hilfeplan gekoppelt ist. Hier entstehen Kosten für die Wohnung und für unsere Assistenz- und Hilfeleistungen.

Leben Sie in einer eigenen Wohnung, beziehen sich die Kosten nur auf unsere Assistenzleistungen.

Die Betreuung beginnt!