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Flexible Betreuung

Eine „Flexible Betreuung“ ist ein für den Einzelfall organisiertes Jugendhilfeangebot aus dem Angebot der „Hilfen zur Erziehung“. Es ist primär auf die Aktivierung des jungen Menschen zur Entwicklung einer eigenverantwortlichen Lebensführung ausgerichtet. Darunter fallen:

  • die Betreuungsbeistandschaft
  • die intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung
  • die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
  • die Hilfen für junge Volljährige

Diese Angebote realisieren eine individuelle, alltägliche und dem Bedarf entsprechende Hilfe, die sich flexibel an den Entwicklungen und Entscheidungen der KlientInnen und der anderen Beteiligten orientiert. Die Betreuung zielt sowohl auf akute als auch auf längerfristige Problemlösungen, setzt auf die Stärkung vorhandener Ressourcen und bindet das Lebensumfeld der zu Betreuenden mit ein. Flexible Betreuungen können auch teilstationäre und stationäre Hilfeformen ergänzen bzw. ersetzen. Eine Flexible Betreuung muss von den Erziehungsberechtigten oder dem jungen Erwachsenen beim „Allgemeinen Sozialdienst“ (ASD) des „Fachdienstes Familie und Schule / Jugendamt des Kreises Stormarn“ beantragt werden.  

Leistungen

Im Rahmen einer Flexiblen Betreuung unterstützen, beraten und begleiten wir junge Menschen und ihre Erziehungsberechtigten bei:

  • dem Aufbau und der Förderung von Beziehungsfähigkeit
  • der Bewältigung familiärer und persönlicher Krisen
  • dem sozialverantwortlichen Umgang mit Konflikten und Rechtsnormen
  • der Gestaltung der familiären und persönlichen Wohnsituation
  • der Planung und Realisierung von schulischer und/oder beruflicher Integration
  • finanziellen Fragen und der Sicherung sozialrechtlicher Ansprüche
  • der aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung
  • bei der Verselbständigung und eigenverantwortlichen Lebensführung auch im eigenen Wohnraum

Im „Hilfeplanverfahren“ gemäß § 36 SGB VIII (s.u.) werden Ziele, die Arbeitsaufträge und die daraus resultierende durchschnittliche wöchentliche Betreuungszeit vereinbart.

Eine eventuelle Veränderung der Ziele und Arbeitsaufträge wird während der folgenden Hilfeplangespräche entwickelt und in der Fortschreibung der Hilfe, entsprechend der Bedarfsentwicklung und der neu festgelegten Ziele, verändert.

Zielgruppe / Indikation

Kinder, Jugendliche und junge Volljährige mit unterschiedlichen erzieherischen Problemstellungen, bei denen

  • eine individuelle und flexible Hilfeform angezeigt ist
  • andere Maßnahmen nicht die angemessene, notwendige und sinnvolle Hilfeleistung gewähren
  • andere Hilfeformen durch flexible Zusatzangebote qualifiziert werden können

Ziele

  • Entwicklung und Stärkung von Selbsthilfepotentialen bei Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen
  • Aufbau und Stabilisierung der persönlichen und sozial-emotionalen Kompetenz
  • Verbesserung von Lern- und Entwicklungschancen
  • Entlastung der Kinder, Jugendlichen und deren Herkunftsfamilien
  • Sicherung des Verbleibs von Kindern und Jugendlichen in ihren familiären Bezugssystemen
  • Verselbständigung, Beheimatung im Gemeinwesen
  • Auseinandersetzung mit persönlichen und gesellschaftlichen Normen und Werthaltungen
  • Orientierung im Bereich Ausbildung und Beruf
  • Entwicklung von konstruktiven Kommunikationsstrukturen im familiären Umfeld

 

Nach der Prüfung der Indikation und Erarbeitung einer Vereinbarung mit den Beteiligten erfolgt die Sozialpädagogische Diagnostik und Erziehung-/ Hilfeplanung durch das Jugendamt.

Der Ablauf der sich daraus ergebenden Hilfe strukturiert sich wie folgt:

  • Nach Sicherstellung der notwendigen gegenseitigen Erreichbarkeit erfolgt die Herstellung und Pflege einer Betreuungsbeziehung
  • Die Bewältigung familiärer und/oder persönlicher Krisen im Kontext von Selbstblockaden
  • Die schulische bzw. berufliche Orientierung oder Integration
  • Anleitung zur aktiven und sinnvollen Freizeitgestaltung
  • Förderung / Wiederherstellung von Beziehungsfähigkeit
  • Einbeziehung des familiären Umfeldes – ggfs. Ablösung vom Elternhaus
  • Gestaltung der Lebenssituation

Gesetzliche Grundlagen

§§ 27 folgende SGB VIII Kinder- und Jugendhilfegesetz (KJHG) /§ 30 KJHG Betreuungsbeistandschaft/§ 35 KJHG Intensive Sozialpädagogische Einzelbetreuung/  § 35 a KJHG Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche /  § 36 KJHG Hilfeplanung / § 41 KJHG Hilfen für junge Volljährige, Nachbetreuung /  § 37 KJHG Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der Familie.

Die Kosten für eine Flexible Betreuung werden im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ vom Kreisjugendamt Stormarn auf Antrag übernommen.

Kontakt

AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Berliner Ring 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531 17 30 11
Telefax: 04531 17 30 19
E-Mail: kjf@awo-stormarn.de

Fachbereichsleitung: Frau Gülsen Gönenc