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Fachkraft(Insofa)-Kinderschutz

Die insoweit erfahrene Fachkraft (InsoFa) für Kinderschutz nach §8a SGB VIII

Das Kinder – und Jugendhilfegesetz (SGB VIII §8a) und das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein (§ 9.2) sehen für die Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Hinblick auf das Vorliegen einer  Kindeswohlgefährdung die Hinzuziehung einer „Insoweit erfahrenen Fachkraft“ (InsoFa) zwingend vor.

Unser Angebot bezieht sich auf Träger und Einzelpersonen, die mit dem Kreis Stormarn eine entsprechende Vereinbarung  nach SGB VIII §8a geschlossen haben. Eine InsoFa berät ausschließlich in anonymisierter Fachberatung.

Hierbei hat sie die Aufgabe, den Einschätzungs- und Beratungsprozess der Beteiligten klärungsorientiert zu strukturieren und zu einer Gefährdungseinschätzung zu kommen.

Die weitergehende Zuständigkeit insbesondere für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes für das betroffene Kind und/oder die Kontaktaufnahme zum Jugendamt bleiben in der Verantwortung der beobachtenden Jugendhilfeeinrichtung. Für den InsoFa-Beratungsprozess können auch mehrere Beratungen notwendig sein.

Die Kosten trägt das  Jugendamt Stormarn. Die „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ der „AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH Stormarn“ stellt für diese Aufgabe qualifizierte MitarbeiterInnen zur Verfügung, die alle langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindeswohlgefährdung aufweisen und darüber hinaus zusätzlich als „InsoFa“ ausgebildet sind.

Kontakt

AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe

Berliner Ring 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531 17 30 11
Telefax: 04531 17 30 19
E-Mail: kjf@awo-stormarn.de

Fachbereichsleitung: Frau Gülsen Gönenc

Oder über die Seite des Kreises Stormarn, Stichwort: „Insoweit erfahrene Fachkraft“