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Pflegeelternberatung

Pflegeeltern haben einen Anspruch auf Beratung und Unterstützung

Das Angebot wendet sich an Pflegeeltern, die gemäß §33 KJHG ein Kind aus einer Region außerhalb des Kreises Stormarn auf Dauer in ihre Familie aufgenommen haben.

Die Pflegeelternberatung ist eng mit dem Prozess der Hilfeplanung gem. § 36 KJHG verkoppelt.

Die Beratung ist langfristig und begleitend bis zum Ende des Pflegeverhältnisses angelegt und wird zeitlich an die aktuellen Erfordernisse der Familie angepasst. In der Regel findet 1 x monatlich ein Beratungskontakt statt.

Gemeinsam den Alltag bewältigen

Wir verstehen uns als externe Beratung für Pflegeeltern, die Kinder im Rahmen der stationären Versorgung bei sich aufnehmen. Oft ist es gerade der Blick von außen auf die Gesamtsituation, der zur hilfreichen Erkenntnis führt.

Unser multiprofessionelles Team berät sie unter entwicklungspsychologischen, systemischen und Ressourcen orientierten Aspekten und zeigt Ihnen ggf. sinnvolle, ergänzende spezifische Hilfsangebote auf.

Das Zusammenleben mit dem Pflegekind

Pflegekinder stellen die Familie häufig vor spezifische Fragen. Es kann zu Loyalitätskonflikten zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie kommen. Ebenso wirken sich die Kontakte zu den leiblichen Eltern auf die Pflegefamilie aus. Häufig haben die Kinder aufgrund ihrer Vorgeschichte auch ein besonderes Verhaltensrepertoir und einen entsprechenden Förderungsbedarf. 

Beratung und Unterstützung bedeuten ...

die Pflegefamilie in ihrer Funktion für das Heranwachsen von Pflegekindern zu stärken

Daraus ergibt sich ein großes Themenspektrum, denn letztlich beeinflussen sowohl die Veränderungen des Kindes wie auch der Lebenssituation der Familie das Pflegeverhältnis ungünstig.  Besonders häufige Themen sind:

  • Loyalitätskonflikte des Kindes zwischen Herkunfts- und Pflegefamilie erkennen und einen guten Umgang entwickeln
  • Kontakte zwischen Pflege- und Herkunftsfamilie anbahnen
  • Reflektion des Entwicklungsprozesses des Kindes
  • Unterstützung und Beratung bezüglich notwendiger Diagnostik im Kontext von Kita, Schulbesuch und in Krisen
  • Wissen aus Traumatherapie und -pädagogik vermitteln
  • Entwicklung eines auf die besonderen Verhaltensweisen des Kindes abgestimmten pädagogischen Umgangs
  • Erkennen und Umgang mit therapeutisch behandlungsbedürftigen Verhaltensweisen
  • Koordination und Kooperation mit dem Jugendamt bei der Hilfeplanung und zwischen Helfersystemen.

Rechtsgrundlage und Kosten

Auf die Beratung haben Sie nach §37.2 KJHG (hier in Verbindung mit § 86 (6) KJHG) einen Rechtsanspruch. Die Finanzierung erfolgt durch das Jugendamt des Kreises Stormarn.

Kontakt

AWO Soziale Dienstleistungen gGmbH
Kinder-, Jugend- und Familienhilfe
Berliner Ring 12
23843 Bad Oldesloe

Telefon: 04531 17 30–0
Telefax: 04531 17 30 19
E-Mail: kjf@awo-stormarn.de

Internet: http://www.awo-stormarn.de

Flyer Pflegeelternberatung zum Download