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Beratung zum Schwerbehindertenausweis

Wer an einer chronischen Krankheit leidet, die seinen Alltag in hohem Maße beeinträchtigt, hat oft Anrecht auf einen Schwerbehindertenausweis..

Noch berufstätige Personen mit Schwerbehindertenausweis haben z.B. erweiterte Arbeitnehmerrechte:

Dazu gehören zusätzliche Urlaubstage sowie ein erweiterter Kündigungsschutz (SGB IX, § 85ff).

Auch ist die anerkannte Schwerbehinderung in manchen Fällen Voraussetzung, um Angebote der AWO Neue Arbeit kostenlos in Anspruch nehmen zu können. Dies gilt z.B. für unser Beratungsangebot zur Arbeitsplatzsicherung.

Sind bestimmte Voraussetzungen erfüllt, erhalten Inhaber eines Schwerbehindertenausweises evtl. Preisnachlässe oder sogar kostenlosen Transport in Bussen und Bahnen gegen eine jährliche Gebühr und dürfen auch eine Begleitperson unentgeltlich mitnehmen. Je nach Art der Behinderung sind Schwerbehinderte zudem von Rundfunkgebühren befreit.

Ob und in welchem Grad eine Schwerbehinderung vorliegt, stellt das Versorgungsamt fest, dort muss auch der Antrag gestellt werden. Gern beraten wir Sie in diesem Zusammenhang, wenn Sie den Eindruck haben, dass die Feststellung einer Schwerbehinderung Ihnen im Zusammenhang mit der Erlangung eines neuen oder Sicherung eines vorhandenen Arbeitsplatzes weiter hilft.

Nachfolgend finden Sie einige Links für die ersten wichtigen Schritte:

Integrationsfachdienst für den Landkreis Stormarn:

22926 Ahrensburg
Große Straße 28 – 30
Telefon: 04102 21 15 21
Telefax: 04102 21 15 20
info@ifd-stormarn.de

Integrationsfachdienst für den Landkreis Segeberg:

22850 Norderstedt
Glashütter Damm 50
Telefon: 040 55 55 80-0
Telefax: 04055 55 80-20
info@ifd-segeberg.de