Sozialpädagogische Familienhilfe | Aufsuchende Familientherapie |Flexible Betreuung | Elternwerkstatt | Pädagogische Gruppe | Insoweit Erfahrene Fachkraft | Kooperation: SchreiBabyAmbulanz
Sozialpädagogische Familienhilfe
Das Jugendhilfeangebot „Sozialpädagogische Familienhilfe“ (SPFH) wendet sich an die ganze Familie unter Einbeziehung des gesamten sozialen Umfeldes. Familie umfasst hier alle Erwachsenen und Kinder, die zusammen in einem Haushalt leben.
Bei unterschiedlichen, aktuellen oder strukturellen Belastungen, die die derzeitige Lebenssituationen, beeinträchtigen, bietet sie allen Familienmitgliedern Unterstützung und Hilfe zur Selbsthilfe an.
Eine SPFH kann dann eingesetzt werden, wenn Eltern ihren Hilfebedarf in Form eines Antrages auf „Hilfe zur Erziehung“ beim der „Allgemeinen Sozialdienst“ (ASD) des „Fachdienstes Familie und Schule / Jugendamt des Kreises Stormarn“ geltend machen. Für eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen HelferIn und Familie ist das Interesse an Veränderung und die Bereitschaft der Familie zur Mitarbeit eine notwendige Voraussetzung. Eine positive Perspektive in Bezug auf die Verbesserung der Lebensqualität der Kinder muss erkennbar, der Weg dahin beschreibbar und die Zielerreichung dokumentierbar sein. Eine positiv emotionale Eltern-Kind-Beziehung ist in der Arbeit von großem Wert. Ziele können verwirklicht werden, wenn die Familienmitglieder über ein Minimum an Lernfähigkeit und Lernbereitschaft sowie sprachliche Verständigungsmöglichkeiten verfügen.
Im Einzelfall ordnet das Familiengericht die Annahme einer SPFH an. Erziehungsberechtigte müssen dann beim Jugendamt diese Hilfe beantragen.. In diesen Fällen ist eine sehr enge Zusammenarbeit zwischen SPFH und ASD-MitarbeiterIn notwendig, da die FamilienhelferIn mit ihrer Arbeit in der Regel auch als eine Kontrollinstanz zur Vermeidung einer Kindeswohlgefährdung fungiert.
Im Rahmen der Hilfeplanung (§36 KJHG) werden gemeinsam zwischen Jugendamt, Familie und SPFH die Ziele der Hilfe definiert
Zielsetzung
Ziel einer SPFH ist es, gemeinsam mit der Familie eine eigenverantwortliche Lebensgestaltung zu entwickeln, Eltern in der Erfüllung ihrer tatsächlichen und rechtlichen Elternschaft zu unterstützen und damit eine angemessene Versorgung und Erziehung der Kinder und Jugendlichen zu erreichen. An den unterschiedlichen Ressourcen und Fähigkeiten der einzelnen Familienmitglieder orientiert, werden mit der Familie individuelle Ziele und Lösungen entwickelt. Das sind z. B.:
- familiäre Beziehungen klären
- sich mit dem jeweils eigenen sozialen Umfeld auseinander setzen
- eigenes Verhalten reflektieren
- Konfliktfähigkeit trainieren
- Selbstwertgefühl stärken
- hilfreiches Erziehungsverhalten einüben
Weitere Ziele können die Stärkung und Begleitung bei Neustrukturierung nach oder zur Überbrückung von familiären Krisen sein, ausgelöst zum Beispiel durch Trennung oder Tod eines Partners oder psychische Erkrankung eines Familienmitgliedes. Bei der Ermittlung genereller Ziele ist die Maslowsche Bedürfnispyramide (s.Maslow a.a.O.) hilfreich.
Grafik:
Arbeitsweise
SPFH ist sowohl Beratung auf der konkreten Handlungsebene, als auch ein professionelles Beziehungsangebot. Die AWO FamilienhelferInnen arbeiten kreisweit flexibel, unabhängig vom evtl. wechselnden Wohnort der Familie. Sie arbeiten grundsätzlich aufsuchend in der Lebenswelt der betreffenden Familien. In der Regel betreut eine MitarbeiterIn eine Familie.
In besonderen, schwierigen Familienkonstellationen oder -thematiken ist es möglich, eine zweite Fachkraft einzusetzen. Diese Co-Teams setzen sich in der Regel gemischt-geschlechtlich zusammen.
Wir arbeiten ressourcenorientiert. Ziel ist es, die einzelnen Familienmitglieder in ihren individuellen Möglichkeiten zu unterstützen und zu fördern Schwerpunktmäßig sieht die SPFH ihre Aufgaben in folgenden Bereichen:
- Beratung und Anleitung bei Erziehungsfragen
- Hilfe zum adäquaten Umgang mit Ämtern, Schulen und Behörden
- Unterstützung bei der Entwicklung von Lebensperspektiven
- Klärung und Reflexion von Familienstrukturen
- Anleitung und Hilfestellung bei der praktischen und finanziellen Organisation des Haushaltes
- Vermittlung von Zugangsmöglichkeiten zur selbstbestimmten Freizeitgestaltung
- Beratung in Gesundheits-, Ernährungs- und Hygienefragen
- Motivation zur Inanspruchnahme von weiteren Hilfen (Frühförderung, Schuldnerberatung, Therapien etc.)
- Bündelung und Vernetzung aller bestehenden Hilfen in den Familien
- Krisenintervention zur Vermeidung von Fremdunterbringung
- Begleitung und Unterstützung bei Rückführung nach einer Fremdunterbringung
Grafik zum Ablauf einer Sozialpädagogischen Familienhilfe
Vernetzte, zusätzliche Angebote
Neben den individuellen Zusammenarbeit mit den Einzelnen bieten wir jährlich folgende Gruppenangebote für Menschen, die mit uns im Kontakt sind, an:
Familiengrillausflug in den Wild- und Erlebnis-Wald Trappenkamp (jährlich);
Elternseminare: Wir bieten als ein familienübergreifendes Übungsfeld jährlich ein 3-tägiges Familienseminar als wiederkehrendes Gruppenangebot zur Intensivierung und zur Modifizierung der familiären Erziehungsarbeit an. Themen sind hierbei überwiegend die Reflexion eigenen Erziehungsverhaltens- und Erlebens sowie Elternrollen- und Kompetenz, besonders in Bezug auf die Themen Grenzsetzung, Wahrnehmung von Bedürfnissen (Eltern & Kinder) und Selbstwert.
Weitere Informationen zur den AWO-Elternseminaren
AWO – Elternwerkstatt: Im Rahmen der AWO – Elternwerkstatt begegnen sich Menschen aus unterschiedlichsten Lebensbereichen. Dieses stellt für alle TeilnehmerInnen eine unschätzbare Bereicherung an Erfahrungsaustausch dar und ist oft konzeptioneller Bestandteil der Familienhilfe.
Weitere Informationen zur AWO-Elternwerkstatt
Rechtsgrundlagen
§ 27 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe Gesetz), Hilfe zur Erziehung: „(1) Ein Personensorgeberechtiger hat bei der Erziehung eines Kindes oder Jugendlichen Anspruch auf Hilfe (Hilfe zur Erziehung), wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht mehr gewährleistet ist und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet oder notwendig ist.“
SPFH ist eine in § 27 ff. des Gesetzes als Teil eines Leistungskataloges beschriebene „Hilfe zur Erziehung“. Sie ist in § 31 SGB VIII wie folgt definiert: „Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.“
Kosten
Die Kosten für eine Sozialpädagogische Familienhilfe werden im Rahmen der „Hilfen zur Erziehung“ vom Kreisjugendamt Stormarn übernommen.



