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Die insoweit erfahrene Fachkraft(Insofa)-Kinderschutz

Das Kinder – und Jugendhilfegesetz(SGB VIII §8a) und das Kinderschutzgesetz Schleswig-Holstein(§9.2) sehen für die Abschätzung des Gefährdungsrisikos im Hinblick auf das Vorliegen einer  Kindeswohlgefährdung die Hinzuziehung einer

„Insoweit erfahrenen Fachkraft“ (InSoFa) vor.

Dieses bezieht sich auf Träger und Einzelpersonen, die mit dem Kreis Stormarn eine entsprechende Vereinbarung  nach SGB VIII, § 8a geschlossen haben.

Die InSoFa berät ausschließlich in anonymisierter Fachberatung.

Hierbei hat sie die Aufgabe, den Einschätzungs- und Beratungsprozess der Beteiligten klärungsorientiert zu strukturieren und zu einer Gefährdungseinschätzung zu kommen.

Die weitergehende Zuständigkeit insbesondere für die Umsetzung eines Schutzkonzeptes für das betroffene Kind und/oder die Kontaktaufnahme zum Jugendamt bleiben in der Verantwortung der beobachtenden Jugendhilfe Einrichtung.

Für diesen Prozess können auch mehrere Beratungen notwendig sein.

Neben der Tätigkeit für die Einrichtungen der AWO - Stormarn können diese Fachkräfte natürlich auch von allen Anderen, die die oben genannte Vereinbarung

abgeschlossen haben, genutzt werden. Die Kosten trägt das  Jugendamt Stormarn.

 

Die „Kinder-, Jugend- und Familienhilfe“ der „Awo Soziale Dienstleistungen gGmbH Stormarn“ stellt für diese Aufgabe qualifizierte MitarbeiterInnen. Alle verfügen über langjährige Erfahrung im Umgang mit Kindeswohlgefährdung und sind darüber hinaus zusätzlich als „Insofa“ ausgebildet.

 

Kontakt:

Tel.: 04531/1730-0/-11

E-mail: kjf-stormarn@awo-sh.de

 

Oder über den Link des Kreises Stormarn www.kreis-stormarn.de ,Stichwort: „Insoweit erfahrene Fachkraft“